Unsere Regeln für Veranstaltungen und Seminare der DLRG OV Büchlberg e.V. und der DLRG-Jugend Büchlberg
Teilnahme und Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen der DLRG Büchlberg e.V. und der DLRG-Jugend Büchlberg erfolgt online über die auf der Internetseite des Ortsverbandes angebotene Anmeldeseite. Melden sich mehr Teilnehmer an, als Plätze zur Verfügung stehen, so können sich die Interessenten auf die Warteliste setzen lassen.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist ein volljähriger Ansprechpartner der DLRG zu benennen, außerdem müssen die Erziehungsberechtigten der Teilnahme schriftlich vor Anreise zur Veranstaltung zustimmen.
Durch die Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung. Die Teilnehmerzulassung erfolgt in der Regel bis spätestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss per E-Mail. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung jederzeit aufgrund von Teilnehmermangel oder aus anderen Gründen abzusagen. Hieraus entsteht kein Rechtsanspruch der Teilnehmer gegenüber der DLRG Büchlberg. Teilnahmeinteressenten auf der Warteliste erhalten keine Absage. Wird ein Teilnahmeplatz frei, so wird dieser an Teilnahmeinteressenten auf der Warteliste vergeben.
Mit ihrer Anmeldung bestätigen die Teilnehmer, dass sie die geforderten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Nachweise sind grundsätzlich bei der Anmeldung (spätestens bis zum Lehrgangsantritt) an die zuständige Lehrgangsleitung digital zu übersenden. Dies gilt auch für die Teilnehmer, die sich lediglich auf die Warteliste anmelden konnten. Die Nachweise sind daneben im Original zu den Veranstaltungsterminen mitzubringen. Zudem bestätigen die Teilnehmer, dass sie gesundheitlich zur Teilnahme an der Veranstaltung in der Lage sind. Die DLRG OV Büchlberg e.V. kann die Vorlage einer ärztlichen Tauglichkeitsbescheinigung, ersatzweise einer Selbsterklärung zum Gesundheitszustand fordern.
Die Teilnahmebestätigung wird nur bei vollständiger Teilnahme an der Veranstaltung ausgestellt. Urkunden werden nur bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen – insbesondere dem Bestehen von Prüfungen – ausgehändigt. Eine Nichtaushändigung entbindet nicht von der Pflicht zur Entrichtung des Teilnahmebeitrags.
Bei Wiederholung eines Kurses (ganz oder teilweise) oder einer Prüfung (Nichtbestehen, vorzeitigem Abbruch, z. B. aus Krankheit) ist eine erneute Anmeldung notwendig. Dabei muss der Teilnehmerbeitrag erneut entrichtet werden.
Teilnahmebeitrag und Stornierungsbedingungen
Die Anmeldung verpflichtet zur Entrichtung des Teilnehmerbeitrags. Die Höhe des Teilnehmerbeitrages und die damit verbundenen Leistungen sind der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.
Die Entrichtung des Teilnehmerbeitrags erfolgt per Überweisung bis zum Meldeschluss. Die Rechnung wird digital übermittelt.
Ist es erforderlich, dass die DLRG-Gliederung der Teilnahme am Seminar zustimmt, z. B. weil die für DLRG-Mitglieder bestimmter Gliederungen günstigeren Teilnehmerbeiträge in Anspruch genommen werden sollen, kann der Teilnehmer erst nach der Bestätigung zur Veranstaltung zugelassen werden. Mit der Zustimmung erklärt die DLRG-Gliederung, dass der Teilnehmer Mitglied der DLRG ist und alle Kosten der Veranstaltung von der DLRG-Gliederung übernommen werden.
Im Falle der Kostenübernahme durch die Teilnehmer ist bei der Anmeldung, spätestens bis Meldeschluss, eine private Überweisung nachzuweisen.
Übernachtungskosten sind im Teilnahmebeitrag nicht enthalten. Diese werden mit der Ausschreibung bekanntgegeben.
Verpflegung
Bei den Lehrgängen wird Verpflegung angeboten. Soweit in der Ausschreibung nicht anders angegeben, sind die Kosten dafür im Teilnahmebeitrag enthalten. Pro Mahlzeit wird ein alkoholfreies Getränk kostenfrei angeboten. Weitere Getränke müssen von den Teilnehmern selbst bezahlt werden.
Die Nichtwahrnehmung der Verpflegung hat keine Reduzierung der Seminarkosten zur Folge.
Übernachtung
Übernachtungen können, wenn angeboten, bei der Anmeldung mitgebucht werden. Weitere Regelungen sind den Ausschreibungen zu entnehmen. Die Kosten sind zusätzlich zu tragen, der Teilnahmebeitrag ist davon unberührt.
Stornobedingungen
Eine Stornierung muss bei der Leitung Ausbildung oder beim Jugendvorstand in Textform erfolgen. Bei Stornierung nach Anmeldeschluss, bei unentschuldigtem Fernbleiben oder bei Abbruch einer Fortbildung ist der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten. Die Vorlage eines ärztlichen Attests entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags.
Fallen aufgrund der Stornierung der Teilnahme nach Anmeldeschluss Übernachtungsstornokosten an, so sind diese Kosten in voller Höhe vom Teilnehmer zu tragen.
Änderungen des Lehrgangsablaufs berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt von der Veranstaltung, sofern sich hieraus keine gravierenden Nachteile für den einzelnen Teilnehmer ergeben.
Ausschluss vom Seminar
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern
- bei Meldeschluss kein Zahlungseingang des Teilnehmerbetrages vorliegt,
- bei Meldeschluss für Jugendliche unter 18 Jahren die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten nicht vorliegt,
- eine notwendige Bestätigung der gemeldeten DLRG-Gliederung nicht vorliegt oder
- die Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt sind bzw. die Nachweise dazu nicht rechtzeitig übermittelt wurden.
Fahrtkostenerstattung
Es werden keine Fahrtkosten erstattet. Die DLRG Büchlberg bittet die entsendenden Gliederungen, die Fahrtkosten zu erstatten. Es wird versucht die Fahrstrecken so gering wie möglich zu halten, nach Möglichkeit stehen die Dienstahrzeuge zur Verfügung.
Tiere in Lehrgängen, Tagungen, Wettkämpfen und Veranstaltungen
Bei Lehrgängen, Tagungen, Wettkämpfen und Veranstaltungen der Landesschule dürfen keine Tiere mitgebracht werden.
Sollte dies in einem konkreten Fall für spezielle Maßnahmen z.B. im Rahmen der Rettungshundearbeit in der DLRG notwendig sein, wird in der Ausschreibung der Maßnahme gesondert darauf hingewiesen.
Datenschutz
Mit der Anmeldung können die Teilnehmer der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an Teilnehmer derselben und parallel stattfindender Veranstaltungen zum Zweck der Bildung von Fahrgemeinschaften zustimmen. Während Veranstaltungen werden zum Zwecke der Dokumentation und der Öffentlichkeitsarbeit Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen angefertigt werden, die Teilnehmer treten dabei die Rechte zur Veröffentlichung an die DLRG Büchlberg e.V. ab. Diesem Passus kann jederzeit in Textform widersprochen werden, eine Berücksichtigung für Veröffentlichungen erfolgt ab dem Eingang dieses Widerspruchs.
Abweichende Regelungen
In der Veranstaltungsausschreibung können abweichende Regelungen von diesen Teilnahmebedingungen getroffen werden. Auf sie wird gesondert hingewiesen.
Fehlverhalten bei Veranstaltungen
Auf den Lehrgängen der DLRG ist den Weisungen der Veranstaltungsleitung stets Folge zu leisten. Liegt bei Teilnehmern ein Fehlverhalten vor, entscheidet die Lehrgangsleitung, ob der Teilnehmer vom Seminar oder von Teilen des Seminars ausgeschlossen wird. Ein Ausschluss entbindet nicht von der Pflicht zur Entrichtung des Teilnehmerbeitrags.
Kontakt für Rückfragen
DLRG OV Büchlberg: ausbildung@buechlberg.dlrg.de
DLRG-Jugend Büchlberg: jugendvorsitz@buechlberg.dlrg.de